Gebüh­ren­ord­nung für Tier­ärzte (GOT)

Gebüh­ren

Gebüh­ren­ord­nung

Gebüh­ren

Gebüh­ren

Grund­sätz­lich rich­tet sich die Berech­nung einer tier­ärzt­li­chen Leis­tung nach der gülti­gen gesetz­li­chen Gebüh­ren­ord­nung für Tier­ärzte (GOT).

Um einen größe­ren Verwal­tungs­auf­wand, und damit zusätz­li­che Kosten für Sie zu vermei­den, bitten wir um sofor­tige Bar- oder EC-Karten­zah­lung nach jeder Behandlung. 

Im Notdienst liegen die Kosten für eine Notfall­be­hand­lung, auch aufgrund der Bereit­stel­lung des Perso­nals, um ein mehr­fa­ches höher als eine Behand­lung zu den norma­len Sprechzeiten.

Die Notdienst­ge­büh­ren­sätze gelten

  • täglich von 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr des jeweils folgen­den Tages (Nacht)
  • von frei­tags 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr des jeweils folgen­den Montags (Wochen­ende) sowie
  • von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr eines gesetz­li­chen Feiertags.

www.bundestierärztekammer.de